TIPPS - Autisten Initiative Göppingen


Autismus Initiative Göppingen
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Tipps und Empfehlungen







Grundsätzlich haben unsere Kinder Rechte, die leider allzu oft mühsam erkämpft werden müssen.
Wir möchten hier einige Tipps und Empfehlungen geben, die auf Erfahrungen von unseren Eltern beruhen.
Seit der Pandemie gibt es immer wieder Aussagen, dass der Autismus durch Impfungen ausgelöst werden kann.
Dies ist falsch es gibt hier keine medizinischen Studien die diese Aussage nur ansatzweise untermauern würde.
Inzwischen ist nachgewiesen, dass die Ursache in der genetischen Vererbung liegt.

Bitte beachten Sie, dass diese Tipps nie den Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Gerne nehmen wir auch Ihre Tipps mit auf.
  • Viele unsere Eltern haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, um die Rechte der Kinder besser umsetzen zu können. Hier sollte darauf geachtet werden, dass das Verwaltungsrecht und das Sozialrecht mit berücksichtigt sind.

  • Welche Gesetze gelten für uns? Hier ist leider nicht nur Eines zu nennen. Die Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Je nach Beeinträchtigung sind die Sozialgesetzbücher und ganz neu das Bundesteilhabegesetz in Verbindung mit dem Teilhabestärkungsgesetz hierzu wichtig.
  • Welche Behörden sind zuständig? Dies kann leider nicht allgemein beantwortet werden. Ist abhängig von vielen Faktoren, im Teilhabegesetz werden alle möglichen Rehabilitationsträger aufgeführt. Abhängig ist dies vom Alter, Vorlage einer Schwerbehinderung, angedachter Bedarf, Mehrfachbehinderung. Laut Bundesteilhabegesetz sind alle Rehabilitationsträger zu einer Beratung verpflichtet.

  • Wer hilft mir wenn ich den Bescheid nicht verstehe? Laut Bundesteilhabegesetz sind die Rehabilitationsträger verpflichtet die Bescheide verständlich auszustellen. Wenn dies nicht gemacht wurde, einen Termin dort vereinbaren und alles unter Zeugen erklären lassen. Alternativ kann man auch zu den Beratungstellen und / oder einem Rechtsanwalt gehen.



  • Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Hier ist das Landratsamt (Versorgungsamt), Anträge gibt es auf der Internetseite des Landkreises. Meist haben unsere betroffenen Kinder die Merkzeichen H (Hilflose Person), B (Begleitperson notwendig), in seltenen Fällen ist auch G (Einschränkung in der Bewegungsfreiheit, hierzu zählt auch Angstzustände und Orientierungslosigkeit).
  • Was wir sonst noch für wichtig erachten! Nie auf mündliche Zusagen seitens der Ämter verlassen. In manchen Situationen ist es besser, bei Gesprächen mit Ämtern / Trägern / Schulen Jemand mitzunehmen, der als Zeuge fungieren kann.

  • Was wurde bei unseren Kindern schon genehmigt? Taxi zur Schule, Schulbegleiter (auch in Sonderpädagogischen Einrichtungen), Berufsorientierungsmaßnahmen, Internatsaufenthalte, Therapien, Arbeitsbegleiter.
  • Wie kann ich einen Pflegegrad erhalten? Einige Eltern haben für Ihre Kinder einen Pflegegrad, dieser bewegt sich meist zwischen 2-4. Beantragen kann man dies bei der zuständigen Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist. Hier kommt dann der Medizinische Dienst der Krankenkassen und überprüft die Pflegebedürftigkeit vor Ort.

  • Braucht mein Kind Medikamente? Dies muss immer entsprechend über die Ärzte laufen. Falls nicht medizinisches Personal hierauf Einfluss nehmen will. Grundsätzlich ist die behandelde Ärztin oder der Arzt zuständig, was Medikation angeht!
  • Was gibt es für Therapien? Hier kann man auch leider keine pauschale Aussage treffen. Dies hängt von den Bedürfnissen der Kinder ab. Viele Kinder von uns haben im Bereich der Feinmotorik, Sozialverhalten, Therapien bekommen, natürlich auch Psychotherapien. Bitte mit der behandelde Ärztin oder dem Arzt besprechen.

  • Wer macht Diagnosen? Der Arzt! Bei vielen Eltern wurde die Diagnosestellung klinisch durchgeführt. Hier haben die Eltern auch ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht, positive wie aber auch negative Erfahrungen. Aus diesem Grund können wir keine Empfehlung aussprechen. Wie immer hängt viel von der zwischenmenschlichen Chemie ab.


  • Steuerliche Erleichterung? Es gibt steuerliche Pauschalbeträge die geltend gemacht werden können. Diese sind abhängig von dem Grad und dem Merkzeichen der Behinderung. Bitte mit dem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein reden, die müssen es wissen.

  • Vergünstigungen in der Mobilität? Es gibt KFZ Steuervergünstigungen für KFZ die auf den Schwerbehinderten zugelassen sind. Alternativ für den Öffentlichen Nahverkehr ist eine kostenlose Fahrkarte, die bundesweit gilt. Falls im Behindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen ist, darf die Begleitperson kostenlos mitfahren. Diese Art der Vergünstigung ist abhängig von den Merkzeichen und dem Grad der Behinderung.
  • Hundesteuer? Da viele Kinder von uns als Bezug einen Hund haben gibt es Gemeinden und Städte, die die Hundesteuer vergünstigen oder gar nicht erheben, wenn das Merkzeichen H eingetragen ist. Konkret in den Stadt Göppingen (bitte weitere Gemeinden uns melden).

  • Darf mein Kind wählen, wenn es alt genug ist? Ja, das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass auch Menschen die unter Betreuung stehen wählen dürfen.
  • Diagnoseschlüssel  mit denen gemäß der Kassenärztlichen Vereinigung über besondere Verordnungsbedarfe/Langfristiger Heilmittelbedarf Stand Januar 2020 Therapien aus dem Bereich Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie als sogenannter „Langfristiger Heilmittelbedarf“ verordnet werden können ohne das Budget des verordnenden Arztes zu belasten, sofern eine dazu passende Diagnose vorliegt.
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